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Aktuelles

Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt

Vorerst keine Steuererleichterungen mehr ab 2011 zwischen Deutschland und der Türkei

Nach Informationen des Bundesministerium der Finanzen hat die Bundesrepublik Deutschland am 21. Juli 2009 das Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gekündigt. Das Abkommen soll nicht mehr angewendet werden auf die Steuern für die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Auf eine Kündigung bereits zum 1. Januar 2010 sei verzichtet worden, um im Interesse der deutschen Unternehmen genügend Zeit für Verhandlungen über ein neues Abkommen zu haben. Die Bundesregierung sei aber bereit, in konstruktive Verhandlungen zu einem neuen, modernen und ausgewogenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit der Türkei einzutreten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass in der Türkei investierende Unternehmen und Privatpersonen ihre relevanten Einnahmen u.a. aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien neben der Versteuerung in der Türkei nicht doppelt, d.h. nicht in Deutschland versteuern müssen. Ein dauerhaftes Wegfallen einer solchen Steuerfreiheit hätte -angesichts der zunehmenden Beliebtheit türkischer Immobilien und Unternehmensgründungen durch Ausländer- nachhaltige und nachteilige Konsequenzen zur Folge. Allerdings hat die Kündigung keine Auswirkungen auf die Steuerjahre bis 2011.

Aufgrund der bekundeten Absicht der Bundesregierung, mit der Türkei ein neues Abkommen zu verhandeln, ist im Interesse beider Länder von einer baldigen Klärung auszugehen, so dass keine langanhaltende Rechtsunsicherheit zu erwarten ist. Offen bleibt aber die Frage, welche Beschränkungen das neue Abkommen vorsehen wird, d.h. ob es erweiterte Informationspflichten für Betroffene enthalten wird.

Rückkauf von Hapimag-Aktien

KAMILOGLU LAW erzielt sofortige Rücknahme

Die im Bereich von Time-Sharing, also von Teilzeitwohnrechten zu Ferienzwecken spezialisierte schweizerische Aktiengesellschaft Hapimag nahm ihre Aktien bis in die 90er Jahre zu tragbaren Konditionen ab, bis es dann zu sehr langen Wartelisten für den vertragsgemäßen Rückkauf kam. Der Rückkauf durch Hapimag lässt so in vielen Fällen jahrelang auf sich warten. Die Aktionäre haben dabei in der Regel fortlaufende Jahresgebühren zu entrichten. Viele Hapimag-Aktionäre, die ihre Wohnrechte oft gar nicht mehr nutzen, sind so gehalten, ihre Aktien über Anzeigen, Makler oder das Internet zu Schleuderpreisen zu veräußern, um so u.a. die hohen Gebühren zu umgehen.

Ähnlich ging es einem Aktionär aus Neu-Isenburg, der seit 1995 4 Hapimag-Aktien besaß. Dieser versuchte seit 2001 seine Aktien an Hapimag zurück zu veräußern und beauftragte 2004 eine Neu-Isenburger Rechtsanwaltskanzlei, doch Hapimag blieb stur.

Rechtsanwalt Sabri D. Kamiloglu fand 2008 im Auftrag des o.g. Aktionärs eine mögliche Schwachstelle in den gegenständlichen Vertragsstatuten von Hapimag. Er forderte Hapimag zum sofortigen Rückkauf aller Aktien auf und wies u.a. auf die im konkreten Fall möglicherweise unwirksame Regelung hin. Hapimag reagierte freundlich, verglich sich umgehend und nahm aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht alle Aktien des Mandanten zum aktuellen Substanzwert zurück (Januar 2009). Zudem stornierte Hapimag offene Jahresgebühren und stellte die angesammelte Wohnpunkte zur freien Verfügung.

Immobilienerwerb in der Türkei

Türkischer Immobilienmarkt wieder für Ausländer geöffnet

Ausländischen Privatinvestoren ist es wieder erlaubt, in der Türkei Grundstücke zu erwerben. Nach der zwischenzeitlichen Schließung des Immobilienmarktes für Ausländer erlaubt eine neue Gesetzesvorlage nun wieder den Verkauf.

Am 2. Mai 2008 wurde die neue Gesetzesvorlage von der Justizkommission des türkischen Parlaments ("TBMM") angenommen, am 3. Juli 2008 wurde sie unter der Gesetzes-Nr. 5782 nun auch offiziell beschlossen und ist wenige Tage später in Kraft getreten. Sie erlaubt es Ausländern u.a., insgesamt bis zu 10 % an Baufläche und Immobilien im Bereich von Gemeinden zu erwerben. Zu beachten sind dabei insbesondere die Raumordnungspläne und die Baupläne der jeweils zuständigen Gemeinden.