Real Estate law
Deutsches und Türkisches Immobilienrecht
Die Türkei
Sonne, Meer, Kultur und Geschichte sind die ersten Begrifflichkeiten, die man mit der Türkei verbindet. Wie immer ist aber der eigene Eindruck unersetzbar. Nicht umsonst sind die meisten gänzlich überrascht, wenn sie das Land das erste Mal betreten, weil die Türkei einfach mehr zu bieten hat, als nur Sonne und Meer, wie z.B. eine moderne Vielfalt und eine Wirtschaft, die durch die hohen Wachstumsraten eine lukrative Grundlage für Investitionen bildet.
Nicht selten ist daher die Rede von einer dauerhaften Niederlassung. Aufgrund der guten Infrastruktur, der niedrigen Lebenshaltungskosten und der unkomplizierten Bürokratie leben heute in den west- und südlicheren Regionen der Türkei schätzungsweise mehr als 50.000 Deutsche, die bereits mehr als 16.000 Immobilien erworben haben.
Deutschland und die Türkei stehen sich heute viel näher als man glaubt, und das nicht nur wirtschaftlich. So sind z.B. einige türkische Gesetze dem deutschen und schweizerischen Recht nachempfunden.
Neben den vielen Gemeinsamkeiten gibt es natürlich auch erhebliche Unterschiede. Die relativ unkomplizierte Bürokratie der Türkei bringt auch Nachteile mit sich. Bei der Beratung von Mandanten kommt es daher darauf an, die Feinheiten des türkischen Rechtssystems und die landesspezifischen Formalitäten und Eigenarten zu kennen.
Immobilienrecht der Türkei
Nach türkischem Recht dürfen Deutsche aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips Grundbesitz erwerben. Anders als im deutschen Recht ist aber im türkischen Immobilienrecht zu beachten, dass ein Kaufvertrag über ein Grundstück direkt vor dem Grundbuchamt geschlossen werden muss, um rechtswirksam zu sein. Ansonsten wird dieser i.d.R. lediglich als Vertragsschließungsversprechen gewertet. Bedenkt man die Tatsache, dass viele Kaufinteressenten teilweise bereits bei Abschluss des vermeintlichen Kaufvertrags den Kaufpreis leisten, sind Verlustrisiken und Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. So sind bereits viele Deutsche Opfer von Betrügereien geworden.
Um derartige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, in der Türkei einen Anwalt zu beauftragen, der im Namen des Mandanten vor dem jeweiligen Grundbuchamt den Kaufvertragsabschluss übernimmt und sich um die gesamte Abwicklung kümmert.
Leistungen
Zum Zwecke von Kultur- und Informationsaustausch und der Überwindung von rechtlichen und sozialen Barrieren übernehmen wir für Sie die Funktion einer Brücke.
Unsere Aufgabe ist es, bei allen länderübergreifenden Angelegenheiten und privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. der Beantragung eines Aufenthaltstitels in der Türkei oder der Geltendmachung von Forderungen, der Mandantschaft eine Korrespondenztätigkeit sowie umfangreiche andere Dienste anzubieten bzw. zu vermitteln. Selbstverständlich sind wir zwecks einer sicheren Betreuung bei Bedarf auch selbst vor Ort in der Türkei. Ein umfangreiches Kooperationsnetz von Anwälten befindet sich zu diesem Zweck in der Realisierung. Türkische Rechtsanwälte als Kooperationspartner in Istanbul, Izmir und Ankara sind bereits vorhanden. Für die Ballungs- und Touristikzentren Bodrum, Alanya und Antalya sind weitere im Gespräch.
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